Zulässige GeschwindigkeitenIm Ortsgebiet: 50 km/h
Bundesstraße außerorts: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Mitführpflicht von Verbandspaket, Warndreieck und reflektierende Warnweste.
Promillegrenze: 0,5 Promille
Telefonieren am Steuer ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Autobahnvignette:Die für die Autobahnbenützung gesetzlich vorgeschriebene Vignette ist in Postämtern, Tabak Trafiken, Tankstellen und Banken erhältlich. Die Jahresvignette gilt 14 Monate, jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Jänner. Wird man ohne Vignette auf einer österreichischen Autobahn erwischt, sind unverzüglich 120 Euro Ersatzmaut zu entrichten, kann man nicht an Ort und Stelle bezahlen, droht eine Geldstrafe im Ausmaß von 300 bis 3.000 Euro.
Preise unter
www.vignette.at
WinterreifenIm Zeitraum von 1. November bis 15. April gilt für Pkw und Lkw bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) Winterreifenpflicht. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von 35 bis 5.000 Euro, im Falle eines Unfalls strafrechtliche Verfolgung sowie die Nichtleistung der Versicherung.
ParkenSämtliche Parkflächen in der Innenstadt sind Kurzparkzonen in denen das Parken für drei Stunden erlaubt ist – manche gratis und manche gebührenpflichtig. In Straßen mit Parkuhren/Parkscheinautomaten müssen Sie die Gebühr mit Münzen oder mittels Kredit.- oder Bankomatkarte bezahlen. In den gebührenfreien Zonen genügt das Deponieren der Parkuhr mit eingestellter Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe.
Parkgenehmigungen für Anrainer können beim Magistrat beantragt werden.
Kurzparkzonen:Montag - Freitag: 9.00-19.00 Uhr, gebührenpflichtig
Samstag: 9.00-16.00 Uhr, gebührenfrei – aber Parkuhrenpflicht
Maximale Parkdauer: 3 Stunden
Parkgebühr für 1 Stunde: € 1,50
Fußgängerzone Altstadt SalzburgDas Weltkulturerbe „Altstadt Salzburg“ ist eine Fußgängerzone. Im Boden versenkbare Poller verhindern die Einfahrt Unberechtigter. Ausnahmegenehmigungen und Fernbedienungen für Anrainer, Geschäftsleute und Behinderte können beim Magistrat beantragt werden.
Parken für Menschen mit Behinderung
Der EU-Parkausweis wird akzeptiert. Dieser ist hinter die Windschutzscheibe zu legen. Anträge für die Ausstellung dieses Ausweises können an das Magistrat gerichtet werden.
Liste der Park+Ride-Plätze, Parkgaragen und -plätze